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   BGH, 22.12.2005 - 4 StR 268/05   

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https://dejure.org/2005,7277
BGH, 22.12.2005 - 4 StR 268/05 (https://dejure.org/2005,7277)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2005 - 4 StR 268/05 (https://dejure.org/2005,7277)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 268/05 (https://dejure.org/2005,7277)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verdacht der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beschwerde gegen die Ablehnung des Beweisantrags auf Einholung eines "ethnologisch/kulturanthropologischen" Gutachtens zum Aussageverhalten des Belastungszeugen

  • Judicialis

    BtMG § 31

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei Belatsungszeugen, dem § 31 BtMG zugute kommt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BGH, 22.12.2005 - 4 StR 268/05
    Da die Strafkammer alle wesentlichen den Angeklagten be- und entlastenden Umstände bedacht hat und in einem Fall, in dem - wie hier - Aussage gegen Aussage steht, besonders strenge Anforderungen an eine zur Verurteilung führende Beweiswürdigung zu stellen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13, 14, 15, 17, 23, 29), ist die freisprechende Entscheidung des Landgerichts vom Revisionsgericht aus Rechtsgründen hinzunehmen, wenn auch eine andere Würdigung möglich gewesen wäre.
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

    Auszug aus BGH, 22.12.2005 - 4 StR 268/05
    Da die Strafkammer alle wesentlichen den Angeklagten be- und entlastenden Umstände bedacht hat und in einem Fall, in dem - wie hier - Aussage gegen Aussage steht, besonders strenge Anforderungen an eine zur Verurteilung führende Beweiswürdigung zu stellen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13, 14, 15, 17, 23, 29), ist die freisprechende Entscheidung des Landgerichts vom Revisionsgericht aus Rechtsgründen hinzunehmen, wenn auch eine andere Würdigung möglich gewesen wäre.
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Auszug aus BGH, 22.12.2005 - 4 StR 268/05
    Da die Strafkammer alle wesentlichen den Angeklagten be- und entlastenden Umstände bedacht hat und in einem Fall, in dem - wie hier - Aussage gegen Aussage steht, besonders strenge Anforderungen an eine zur Verurteilung führende Beweiswürdigung zu stellen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13, 14, 15, 17, 23, 29), ist die freisprechende Entscheidung des Landgerichts vom Revisionsgericht aus Rechtsgründen hinzunehmen, wenn auch eine andere Würdigung möglich gewesen wäre.
  • BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00

    Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage

    Auszug aus BGH, 22.12.2005 - 4 StR 268/05
    Da die Strafkammer alle wesentlichen den Angeklagten be- und entlastenden Umstände bedacht hat und in einem Fall, in dem - wie hier - Aussage gegen Aussage steht, besonders strenge Anforderungen an eine zur Verurteilung führende Beweiswürdigung zu stellen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13, 14, 15, 17, 23, 29), ist die freisprechende Entscheidung des Landgerichts vom Revisionsgericht aus Rechtsgründen hinzunehmen, wenn auch eine andere Würdigung möglich gewesen wäre.
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 22.12.2005 - 4 StR 268/05
    Da die Strafkammer alle wesentlichen den Angeklagten be- und entlastenden Umstände bedacht hat und in einem Fall, in dem - wie hier - Aussage gegen Aussage steht, besonders strenge Anforderungen an eine zur Verurteilung führende Beweiswürdigung zu stellen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13, 14, 15, 17, 23, 29), ist die freisprechende Entscheidung des Landgerichts vom Revisionsgericht aus Rechtsgründen hinzunehmen, wenn auch eine andere Würdigung möglich gewesen wäre.
  • BGH, 12.11.2003 - 2 StR 354/03

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage: Aussage

    Auszug aus BGH, 22.12.2005 - 4 StR 268/05
    Da die Strafkammer alle wesentlichen den Angeklagten be- und entlastenden Umstände bedacht hat und in einem Fall, in dem - wie hier - Aussage gegen Aussage steht, besonders strenge Anforderungen an eine zur Verurteilung führende Beweiswürdigung zu stellen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13, 14, 15, 17, 23, 29), ist die freisprechende Entscheidung des Landgerichts vom Revisionsgericht aus Rechtsgründen hinzunehmen, wenn auch eine andere Würdigung möglich gewesen wäre.
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 22.12.2005 - 4 StR 268/05
    Das Revisionsgericht kann auf Grund der Sachrüge nur prüfen, ob dem Tatrichter hierbei Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16 und Überzeugungsbildung 33).
  • BGH, 15.01.2003 - 1 StR 464/02

    Absprache; Deal; Glaubwürdigkeit eines Geständnisses; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 22.12.2005 - 4 StR 268/05
    Insbesondere hat das Landgericht bei der Glaubwürdigkeitsbeurteilung des Zeugen S. zu Recht erwogen, dass sich dieser durch den Angeklagten möglicherweise zu Unrecht belastende Angaben nur die Strafmilderung nach § 31 BtMG "verdienen" wollte (vgl. BGHSt 48, 161, 168; BGH NStZ-RR 2003, 245; StV 2004, 578, 579).
  • BGH, 29.04.2003 - 1 StR 88/03

    Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei Aussage gegen Aussage; Kronzeugenregelung)

    Auszug aus BGH, 22.12.2005 - 4 StR 268/05
    Insbesondere hat das Landgericht bei der Glaubwürdigkeitsbeurteilung des Zeugen S. zu Recht erwogen, dass sich dieser durch den Angeklagten möglicherweise zu Unrecht belastende Angaben nur die Strafmilderung nach § 31 BtMG "verdienen" wollte (vgl. BGHSt 48, 161, 168; BGH NStZ-RR 2003, 245; StV 2004, 578, 579).
  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04

    Beweiswürdigung bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts

    Auszug aus BGH, 22.12.2005 - 4 StR 268/05
    Insbesondere hat das Landgericht bei der Glaubwürdigkeitsbeurteilung des Zeugen S. zu Recht erwogen, dass sich dieser durch den Angeklagten möglicherweise zu Unrecht belastende Angaben nur die Strafmilderung nach § 31 BtMG "verdienen" wollte (vgl. BGHSt 48, 161, 168; BGH NStZ-RR 2003, 245; StV 2004, 578, 579).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07

    Anforderungen an die Auslegung des hinreichenden Tatverdachts im Sinne des § 203

    Eine lückenlose Aufklärung und Würdigung aller Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, ist dann von besonderer Bedeutung (vgl. BVerfG NJW 2003, 2444, 2445; Maier NStZ 2005, 246; jeweils mit zahlreichen Nachweisen der BGH-Rechtsprechung; zuletzt 2 StR 375/05 vom 14. Dezember 2005; 4 StR 268/05 vom 22. Dezember 2005 ).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 5 Ss 15/08

    Strafprozessrecht: Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass der Tatrichter das gesehen und sich dieser Aufgabe unterzogen hat (vgl. BVerfG aaO; Maier NStZ 2005, 246; jeweils mit zahlreichen Nachweisen der BGH-Rechtsprechung; zuletzt BGH, 2 StR 375/05 vom 14. Dezember 2005; 4 StR 268/05 vom 22. Dezember 2005 ).

    In Betäubungsmittelverfahren ist das insbesondere der Fall, wenn der Zeuge an dem Rauschgiftgeschäft beteiligt war, denn dann liegt nicht fern, dass er den Angeklagten zu Unrecht belastet, um seine Rolle bei dem Geschäft zu verharmlosen oder sich mit Blick auf § 31 BtMG Vorteile zu verschaffen (BGH NStZ-RR 2003, 245; StV 2004, 578; 4 StR 268/05 vom 22. Dezember 2005, Rdnr. 9 ; Brause, aaO).

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